Turnrat

Der Turnrat berät den Verwaltungsrat in seinen Aufgaben und trifft sich ebenfalls mindestens viermal im Geschäftsjahr. Er setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Verwaltungsrates sowie den Abteilungsleitern. Die Mitgliederversammlung hat darüber hinaus noch die Möglichkeit, Beisitzer für bestimmte Aufgabengebiete zu wählen. Er ist insbesondere für folgende Aufgabengebiete zuständig:

  • Beschlussfassung des Vereinshaushalts und Rücklagenbildung
  • Beschlussfassung von Vereinsordnungen, mit Ausnahme der Geschäftsordnung
  • Beschlussfassung über die Auflösung von Abteilungen
  • Beschlussfassung über die Ernennung von Ehrenmitgliedern